LAP 2018-2023

Aktueller Stand des Lärmaktionsplanes: siehe Beschlussvorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.09.2019:

http://buergerinfo.norderstedt.de/ratsinfo/sessionnet/buergerinfo/getfile.php?id=161510&type=do&

„Ausblick
Das Beteiligungsverfahren für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan nach § 47 d des BImSchG berührt werden können, soll Ende November noch vor den Weihnachtsferien starten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Januar 2020 mit einer Informationsveranstaltung beginnen. Zeitgleich wird auch die einmonatige öffentliche Auslage des Entwurfes zum LAP 2018-2023 im Norderstedter Rathaus erfolgen. Dann hat die Bevölkerung erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen oder Einwendungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sind erneut einer Abwägung zu unterziehen. Die Ergebnisse mit den Abwägungsvorschlägen sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Frühjahr 2020 erneut zur Beratung vorgestellt werden und in die Fassung des endgültigen LAP 2018-2023 einfließen. Nach dem politischen Beschluss des LAP 2018-2023 durch die Gemeindevertretung ist dieser dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUR) zuzuleiten. Das MELUR fasst die landesweite Situation zusammen und leitet sie über den Bund an die EU-Kommission weiter. „