Für Norderstedt wurde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) im September 2013 ein Luftreinhalteplan- Entwurf erstellt.
Grundlage ist die Richtlinie 2008/50EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die eine regelmäßige Überwachung der Luftqualität vorsieht und bei Überschreitung von Grenzwerten Gegenmaßnahmen fordert.
Die Messungen des Stickstoffdioxid- Gehaltes der Außenluft auf der Ohechaussee in den Jahren 2011 und 2012 ergaben Jahresmittelwerte von 44 bzw. 43 Mikrogramm pro Kubikmeter. Da diese Werte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, muss gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Luftreinhalteplan erstellt werden.
Der vorliegende Entwurf (siehe unter http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/ImmissionKlima/02_Luftqualitaet/12_Luftreinhalteplaene/124_LRP_Norderstedt/LRP_Norderstedt_Aug2013__blob=publicationFile.pdf ) wurde im September 2013 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Zurzeit werden die eingegangenen Eingaben (Stellungnahme der ILN siehe unter Presse und Diskussionsforum) von dem MELUR bearbeitet. Ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung des genehmigten Planes ist noch nicht bekannt
Stand 3.4.2014