Stellungnahme der ILN zum Luftreinhalteplan Norderstedt
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein
z.H. Herrn Dr. Dirk Jürgens, Mercatorstr.3, 24106 Kiel
Betr.: Luftreinhalteplan Norderstedt, Entwurf Stand Sept. 2013
Sehr geehrter Herr Dr. Dirk Jürgens,
mit nachfolgender Stellungnahme zum Luftreinhalteplan Entwurf möchten wir unser Recht auf Öffentlichkeits-Beteiligung am LRP wahrnehmen. Wir hoffen, dass der Plan um konkrete kurz- und langfristige Maßnahmen erweitert wird, damit eine Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerungsgruppe minimiert und der Zeitraum einer Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten werden kann.
Wir bitten Sie, uns den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
Hans Jeenicke
Sprecher der ILN
Anlage:
Stellungnahme der ILN zum Luftreinhalteplan der Stadt Norderstedt, September 2013
A) Feststellungen
- Der LRP bestätigt, dass in Bereichen der Ohechaussee der Grenzwert für NO2 an Wochentagen (Messungen 2010/ 2011) deutlich überschritten wird. Auch die NO2- Werte an der Segeberger Chaussee übersteigen zeitweise den Grenzwert von 40 ug/m^3. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde an der Ohechaussee 2007 an 8 Tagen deutlich überschritten (max. zul. an 35 Tagen im Jahr). Messungen von 2010/ 2011 werden im Planentwurf leider nicht genannt. Die Daten betreffend NO2 und Feinstaub zeigen eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner in diesen Bereichen sowie der Fußgänger und Restaurantbesucher im Außenbereich.
- Der LRP beinhaltet eine Prognose für die NO2- Belastung im Jahre 2015 an der Ohechaussee unter Berücksichtigung einer „Verstetigung“ des Verkehrs (z.B. deutlich weniger Stop-and-Go-Zeiten) und einer leichten („konservativen“) Verkehrszunahme. Nach dieser Prognose kann – „abgesehen von punktuellen Überschreitungen…“- „ die Einhaltung des Grenzwertes ab dem Jahr 2015 erreicht werden.“ – Allerdings ist die Prognose ..“insgesamt mit Unsicherheiten behaftet“. Verbesserungen sollen durch die Fertigstellung des „Knotens Ochsenzoll“ und die Umsetzung des Lärmaktionsplanes erreicht werden. In der Zusammenfassung des LRP steht: „Zur Zeit sind keine weiteren Maßnahmen ersichtlich, die über den Ausbau der B432 hinausgehen und die zu früheren Einhaltung des Grenzwertes führen können.“
B) Fazit
Der LRP beinhaltet keine Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Verminderung von Luftverschmutzungen führen, wie sie gemäß BImSchG, § 47, Absatz 1 gefordert werden. Es werden auch keine konkreten kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen genannt, die – wie gefordert- „den Zeitraum einer Überschreitung der Grenzwerte so kurz wie möglich halten.“ Wir bezweifeln, dass die Schadstoffbelastung allein durch die Fertigstellung des Knotens Ochsenzoll unter den Grenzwert sinken wird, und halten eine permanente Luftüberwachung sowie eine Ergänzung des LRP für notwendig.
C) Unsere Vorschläge
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Knoten Ochsenzoll die Messwerte für NO2 und Feinstaub quartalsweise veröffentlichen.
- Für den Fall der Überschreitung der Grenzwerte jetzt bereits Notfallmaßnahmen und langfristige Maßnahmen in den LRP aufnehmen.
Gez. Hans Jeenicke, Erich Schroeder
Für die Interessengemeinschaft Lebenswertes Norderstedt, ILN
Norderstedt, den 12. Oktober 2013