Lärm objektiv einzuordnen, ist nicht leicht.
Physikalisch messbar ist der „Schalldruck“ in der Einheit „Pascal“ (Pa). Die Hörschwelle des Menschen liegt bei ca. 2 x 10-5 Pascal, die Schmerzschwelle bei ca. 100 Pascal. Diese große Spanne ist rechnerisch umständlich zu handhaben. Da das Ohr zudem bei großem Schalldruck empfindlicher auf eine Erhöhung reagiert als auf eine prozentual gleiche Erhöhung bei niedrigem Schalldruck, liegt es nahe, die Schalldruckschwankungen als logarithmisches Verhältnis auszudrücken.
Bezugswert ist der Hörschwellenwert von 2 x 10-5 Pascal, das Ergebnis heißt „Schalldruckpegel“. Der Schalldruckpegel wird in Dezibel oder dB angegeben und reicht von 0 dB (völlige Stille) bis über 100 dB (z. B. Schmerzgrenze 130 dB, Düsenflugzeug in 30 m Entfernung 140 dB).
Der Schalldruckpegel in dB genügt aber nicht, um anzugeben, wie stark Menschen ein Geräusch als Lärm einstufen. Abgesehen von individuellen Unterschieden empfinden alle Menschen bestimmte Arten von Geräuschen als besonders störend, z. B. Quietschen, Hämmern oder ein dumpfes Dröhnen, das Wände zum Vibrieren bringt.
Ein durch Frequenzfilter korrigierter Schalldruckpegel soll das menschliche Empfinden berücksichtigen. Für unterschiedliche Arten von Lärm werden unterschiedliche Filter angewendet, bezeichnet mit A, B, C, D. Gebräuchlich im Straßenverkehrslärm ist die Angabe „dB (A)“. Diese Angabe findet man häufig in der Darstellung von Messungen.
Der Nachteil solcher Messungen in der Praxis ist: Häufig werden die Messungen zu Jahresmittelwerten verdichtet, und Politiker fällen Entscheidungen anhand der Jahresmittelwerte.